Der Beratende Ausschuss nach Artikel 26 des Rahmenübereinkommens des Europarats zum Schutz nationaler Minderheiten ist ein unabhängiges Expertengremium.
Der Beratende Ausschuss ist verantwortlich
- für die Evaluierung der Durchführung des Rahmenabkommens in den Unterzeichnerstaaten sowie
- für die Beratung des Ministerkomitees des