FCNM — Institutionen
Die für das Rahmenübereinkommen des Europarats zum Schutz nationaler Minderheiten maßgeblichen Institutionen und Verfahren
Die für das Rahmenübereinkommen des Europarats zum Schutz nationaler Minderheiten maßgeblichen Institutionen und Verfahren
Der Beratende Ausschuss nach Artikel 26 des Rahmenübereinkommens des Europarats zum Schutz nationaler Minderheiten ist ein unabhängiges Expertengremium.
Der Beratende Ausschuss ist verantwortlich
Das Rahmenübereinkommen des Europarats zum Schutz nationaler Minderheiten regelt in seinen Artikeln 24 bis 26 Einzelheiten des zur Überwachung der Durchführung des Rahmenübereinkommens vorgesehenen Durchführungsmechanismus.
Bei der Erstellung des Vertragstextes lagen die Vorstellungen der Verhandlungsdelegationen hinsichtlich eines solchen Durchführungsmechanismus weit… Weiterlesen