Das Rahmenübereinkommen des Europarats zum Schutz nationaler Minderheiten beschreibt in seinem Artikel 14 die Verpflichtung der Staaten zur Gewährleistung eines Sprachunterrichts in der Minderheitensprache. Die in Artikel 14 Absatz 1 des Rahmenübereinkommens betrifft das Recht von Angehörigen einer nationalen Minderheit, die Minderheitensprache zu erlernen. Die damit ausgesprochene Staatenverpflichtung, das Recht
WeiterlesenSchlagwort: Minderheitensprache
Ortsschilder
Artikel 11 Absatz 3 des Rahmenübereinkommens des Europarats zum Schutz nationaler Minderheiten fordert die Möglichkeit, traditionelle Ortsnamen, Straßennamen und anderen für die Öffentlichkeit bestimmte topographischen Hinweise auch in der Minderheitensprache zu beschildern. Bei der Verwirklichung dieses Grundsatzes sind die Staaten berechtigt, den besonderen Gegebenheiten und dem Rahmen ihrer Rechtsordnungen, einschließlich
WeiterlesenÖffentliche Schilder
Artikel 11 Absatz 2 des Rahmenübereinkommens des Europarats zum Schutz nationaler Minderheiten spricht den Angehörigen einer nationalen Minderheit das Recht zu, „für die Öffentlichkeit sichtbar Schilder, Aufschriften und Inschriften sowie andere Mitteilungen privater Art in ihrer Minderheitensprache“ anzubringen. Diese Regelung schließt nicht aus, dass von Angehörigen nationaler Minderheiten verlangt werden
WeiterlesenMinderheitensprache
Artikel 10 des Rahmenübereinkommens des Europarats zum Schutz nationaler Minderheiten trifft besonders Regelungen für den Bereich der Sprache und damit für eines der wesentlichen Elemente der Identität einer Person. Die Anerkennung des Rechts jeder Person, die einer nationalen Minderheit angehört, ihre Minderheitensprache frei und ungehindert zu gebrauchen, ist für die
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