Die Rechte und Freiheiten, zu deren Achtung oder Gewährleistung das Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten verpflichtet, müssen nicht schrankenlos bestehen.
Die Schranken des nationalen Rechts dürfen andererseits die Rechte und Freiheiten nicht aushöhlen.
Das Rahmenübereinkommen stellt deshalb in Artikel 19… Weiterlesen
Spreewald, Wenden-Hochzeitcopy; Bundesarchiv, Bild 102–11632 / CC-BY-SA
Artikel 3 Absatz 2 des Rahmenübereinkommens des Europarats zum Schutz nationaler Minderheiten stellt klar, dass Angehörige nationaler Minderheiten die ihnen in Verwirklichung der Grundsätze des Rahmenübereinkommens zustehenden Rechte und Freiheiten einzeln oder… Weiterlesen