Das Rahmenübereinkommen des Europarats zum Schutz nationaler Minderheiten begründet weder individuelle noch kollektive Rechte sondern Staatenverpflichtungen. In Anbetracht der Verschiedenartigkeit der Gegebenheiten und der Vielfalt der zu lösenden Probleme wurde die Form eines Rahmenübereinkommens gewählt, das im wesentlichen programmatische Bestimmungen enthält, in denen die Ziele genannt werden, zu deren Verfolgung
WeiterlesenDas Rahmenübereinkommen als Staatenverpflichtung
