In seinem Artikel 13 legt das Rahmenübereinkommen des Europarats zum Schutz nationaler Minderheiten seinen Unterzeichnerstaaten die Pflicht auf, die Gründung und das Betreiben eigener privater Bildungs- und Ausbildungseinrichtungen der jeweiligen nationalen Minderheit zu gewährleisten. Artikel 13 [Schulwesen] Im Rahmen ihres jeweiligen Bildungssystems erkennen die Vertragsparteien an, daß Angehörige einer nationalen
WeiterlesenSchlagwort: Bildungssystem
Bildung und Forschung
Artikel 12 des Rahmenübereinkommens des Europarats zum Schutz nationaler Minderheiten betrifft Maßnahmen auf dem Gebiet der Bildung und Forschung. Diese Bestimmung soll die Kenntnis der Kultur, Geschichte, Sprache und Religion sowohl der nationalen Minderheiten als auch der Mehrheitsbevölkerung unter einem interkulturellen Blickwinkel fördern. Ziel dieser Bestimmung ist, wie es schon
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