Anwendungsbereich in Deutschland

Zweisprachiges Ortsschild Niebüll

Das Rahmenübereinkommen enthält Grundsätze zum Schutz nationaler Minderheiten und der Rechte und Freiheiten ihrer Angehörigen. Der Begriff der nationalen Minderheit ist im Rahmenübereinkommen nicht definiert. Es ist damit Sache der Vertragsstaaten selbst, den Anwendungsbereich des Übereinkommens in ihrem Gebiet zu …

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Bildung und Forschung

Das "Haus der Sorben" am Postplatz in Bautzen

Artikel 12 des Rahmenübereinkommens des Europarats zum Schutz nationaler Minderheiten betrifft Maßnahmen auf dem Gebiet der Bildung und Forschung.

Diese Bestimmung soll die Kenntnis der Kultur, Geschichte, Sprache und Religion sowohl der nationalen Minderheiten als auch der Mehrheitsbevölkerung unter einem …

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Freie Meinungsäußerung

Bürgerrechtsbewegung der Sinti und Roma

Bereits in Artikel 7 bekennt sich das Rahmenübereinkommen des Europarats zum Schutz nationaler Minderheiten zum Recht auf freie Meinungsäußerung. Artikel 9 Absatz 1 Satz 1 des Rahmenübereinkommens enthält sodann ausführlichere Vorschriften zum Schutz der freien Meinungsäußerung und verpflichtet die Staaten …

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Freier Medienzugang

Nowy casnik

Artikel 9 des Rahmenübereinkommens des Europarats zum Schutz nationaler Minderheiten garantiert nicht nur die Meinungsfreiheit. Er verpflichtet die Staaten darüber hinaus insbesondere zum umfassenden Schutz der Meinungsfreiheit im Bereich der Medien.

Artikel 9 Absatz 1 Satz 2 des Rahmenübereinkommens enthält …

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Gleichheit und Gleichberechtigung

Landgericht Cottbus

Artikel 4 des Rahmenübereinkommens des Europarats zum Schutz nationaler Minderheiten soll sicherstellen, dass die Grundsätze der Gleichheit und der Nichtdiskriminierung auf Angehörige nationaler Minderheiten Anwendung finden.

Die Bestimmungen dieses Artikels sind allerdings im Gesamtzusammenhang dieses Rahmenübereinkommens auszulegen.

Artikel 4 [Gleichbehandlung

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Minderheitensprache

Zweisprachiges Türschild am Brandenburger Landtag

 
Artikel 10 des Rahmenübereinkommens des Europarats zum Schutz nationaler Minderheiten trifft besonders Regelungen für den Bereich der Sprache und damit für eines der wesentlichen Elemente der Identität einer Person.

Die Anerkennung des Rechts jeder Person, die einer nationalen Minderheit …

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Namensrecht

 
Artikel 11 Absatz 1 des Rahmenübereinkommens des Europarats zum Schutz nationaler Minderheiten betrifft den Namen und damit eines der wesentlichen Elemente der Identität einer Person, die einer nationalen Minderheit angehört. Die Bestimmung verpflichtet die Vertragsstaaten, für Angehörige einer nationalen …

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Öffentliche Schilder

Zweisprachiges Türschild am Brandenburger Landtag

Artikel 11 Absatz 2 des Rahmenübereinkommens des Europarats zum Schutz nationaler Minderheiten spricht den Angehörigen einer nationalen Minderheit das Recht zu, „für die Öffentlichkeit sichtbar Schilder, Aufschriften und Inschriften sowie andere Mitteilungen privater Art in ihrer Minderheitensprache“ anzubringen.

Diese Regelung …

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Ortsschilder

Zweisprachiges Ortsschild Niebüll

Artikel 11 Absatz 3 des Rahmenübereinkommens des Europarats zum Schutz nationaler Minderheiten fordert die Möglichkeit, traditionelle Ortsnamen, Straßennamen und anderen für die Öffentlichkeit bestimmte topographischen Hinweise auch in der Minderheitensprache zu beschildern.

Bei der Verwirklichung dieses Grundsatzes sind die Staaten …

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Religionsfreiheit

Sorbische Liebfrauenkirche in Bautzen

In seinem Artikel 8 enthält das Rahmenübereinkommen des Europarats zum Schutz nationaler Minderheiten ausführliche Vorschriften zum Schutz der Religionsfreiheit.

Artikel 8 des Rahmenübereinkommens vereinigt damit in einer einzigen Bestimmung verschiedene Elemente aus den Absatzen 32.2, 32.3 und 32.6 des Kopenhagener …

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Schulwesen

Dänische Schule Schleswig

In seinem Artikel 13 legt das Rahmenübereinkommen des Europarats zum Schutz nationaler Minderheiten seinen Unterzeichnerstaaten die Pflicht auf, die Gründung und das Betreiben eigener privater Bildungs- und Ausbildungseinrichtungen der jeweiligen nationalen Minderheit zu gewährleisten.

Artikel 13 [Schulwesen]

  1. Im Rahmen ihres
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Schutz vor Assimilierung

In seinem Artikel 5 will das Rahmenübereinkommen des Europarats zum Schutz nationaler Minderheiten sicherstellen, dass Angehörige nationaler Minderheiten ihre Kultur pflegen und weiterentwickeln und ihre Identität bewahren können.

Artikel 5 Absatz 2 des Rahmenübereinkommens stellt klar, dass dieser Schutz auch …

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Schutz vor Fremdenfeindlichkeit

Renningen / Leonberg, Polizei bei "Zigeuner-Razzia"

Artikel 6 des Rahmenübereinkommens des Europarats zum Schutz nationaler Minderheiten trägt den Besorgnisse von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und Intoleranz Rechnung und betont demgegenüber die Wichtigkeit von gegenseitiger Toleranz und interkulturellem Dialog.

Artikel 6 Absatz 2 des Rahmenübereinkommens verpflichtet die Vertragsstaaten …

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Sprachunterricht

Bautzen, Sorbische Oberschule

Das Rahmenübereinkommen des Europarats zum Schutz nationaler Minderheiten beschreibt in seinem Artikel 14 die Verpflichtung der Staaten zur Gewährleistung eines Sprachunterrichts in der Minderheitensprache.

Die in Artikel 14 Absatz 1 des Rahmenübereinkommens betrifft das Recht von Angehörigen einer nationalen Minderheit, …

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Toleranz und interkultureller Dialog

Deutsch-Sorbisches Volkstheater an den Schilleranlagen in Bautzen

Artikel 6 des Rahmenübereinkommens des Europarats zum Schutz nationaler Minderheiten trägt den Besorgnisse von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und Intoleranz Rechnung und betont demgegenüber die Wichtigkeit von gegenseitiger Toleranz und interkulturellem Dialog.

Artikel 6 Absatz 1 des Rahmenübereinkommens betont den Geist …

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Verständigung und Toleranz

Sorbinnen in Bautzen 1950

In Artikel 2 nennt das Rahmenübereinkommen des Europarats zum Schutz nationaler Minderheiten die Prinzipien, die bei Anwendung des Übereinkommens insbesondere zu beachten sind.

Verständigungsbereitschaft und Toleranz sind dabei ganz wesentliche Elemente, ohne die die Identität nationaler Minderheiten und damit die …

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Zwischenstaatliche Zusammenarbeit

Artikel 18 des Rahmenübereinkommens des Europarats zum Schutz nationaler Minderheiten fordert die Unterzeichnerstaaten auf, zusätzlich zu den bestehenden völkerrechtlichen Übereinkünften und soweit es nach den jeweiligen Umständen gerechtfertigt ist, zwei- und mehrseitige Übereinkünfte zum Schutz nationaler Minderheiten zu schließen.

Artikel …

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Schutz nationaler Minderheiten