Das Rahmenübereinkommen enthält Grundsätze zum Schutz nationaler Minderheiten und der Rechte und Freiheiten ihrer Angehörigen. Der Begriff der nationalen Minderheit ist im Rahmenübereinkommen nicht definiert. Es ist damit Sache der Vertragsstaaten selbst, den Anwendungsbereich des Übereinkommens in ihrem Gebiet zu …
WeiterlesenAnwendungsbereich in Deutschland
