Nachdem es in der Frage des Schutzes der nationaler Minderheiten in Europa jahr(zente)lang keine nennenswerte Fortschritte gab, ging es nach den politischen Umwälzungen zu Anfang der 1990er Jahre ganz schnell. Der Durchbruch gelang im Oktober 1993 auf dem Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs der Mitgliedsstaaten des Europarates in Wien.
Die Staats- und Regierungschefs der Europaratsstaaten einigten sich auf ein Konzept, dem alle Mitgliedstaaten des Europarates zustimmen konnten. Dazu gehörte insbesondere das Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten. Dieses sollte mit allgemein gehaltenen Staatenverpflichtungen, die es den Staaten erlauben, ihre jeweiligen rechtlichen und tatsächlichen Gegebenheiten und die unterschiedliche Situation der verschiedenen nationalen Minderheiten zu berücksichtigen, einen umfassenden Schutz der nationalen Minderheiten in wesentlichen Bereichen des gesellschaftlichen und politischen Lebens gewährleisten. Zugleich sollte mit den Arbeiten an einem Protokoll zur Europäischen Menschenrechtskonvention mit individuellen, justiziablen Rechten insbesondere für Angehörige nationaler Minderheiten begonnen werden, dies beschränkt auf den kulturellen Bereich.
Zur Verwirklichung dieses Kompromisses setzte das Ministerkomitee des Europarates mit Beschluss vom 4. November 1993 den Ad-hoc-Ausschuss zum Schutz nationaler Minderheiten (CAHMIN) ein und beauftragte ihn mit der Umsetzung des Mandats. Der Expertenausschuss stand allen Mitgliedsstaaten des Europarats offen. Er trat im Januar1994 erstmals zusammen. Grundlage der Arbeit des CAHMIN waren die bereits bestehenden Übereinkünfte und Texte zum Schutz nationaler Minderheiten sowie Entwürfe von Nichtregierungsorganisationen. Besondere Bedeutung maß der CAHMIN den Vorarbeiten des CDDH und des DH-MIN bei. Im Oktober 1994 – nach sieben Vollsitzungen und einem Treffen einer für alle Mitgliedsstaaten offenen Arbeitsgruppe – legte der CAHMIN dem Ministerkomittee Entwürfe des Rahmenübereinkommens sowie eines Erläuternden Berichts zu dem Übereinkommen vor. Am 10. November 1994 beschloss das Ministerkomitee den Text des Rahmenübereinkommens sowie die Veröffentlichung des Erläuternden Berichts.
Das Rahmenübereinkommen wurde sodann am 1. Februar 1995 zur Zeichnung aufgelegt. Bisher haben 43 Mitgliedstaaten des Europarats das Übereinkommen gezeichnet, 39 Staaten haben das Rahmenübereinkommen bisher ratifiziert.
Bildquellen:
- Parlamentarische Versammlung des Europarats: Council of Europe / Ellen Wuibaux